Verfahrensserie „Clerical Medical“ – Bericht und Checkliste

von Dr. Christian Naundorf

Seit 2008 ist die Auseinandersetzung mit Policen des seit Mitte der 90er Jahre aggressiv in den deutschen Markt eingedrungenen Versicherers „Clerical Medical“ ein Kerngeschäft der Kanzlei Schirp und Partner. Bedrohlich für den Anleger sind vor allem die kreditfinanziertern („gehebelten“) Verträge, aber auch die Einstellung fest vereinbarter Auszahlungen, die unter 1 % liegenden Jahres“renditen“ – nach Einwerbung mit als jahrzehntelang zweistellig ausgewiesenen Werten! – und hohe Stornoabzüge, beschönigend „Marktpreisanpassungen“ genannt, machen vielen Mandanten Kummer. Der Autor, in der Kanzlei federführend für diesen Bereich, gibt einen umfassenden Überblick über die laufenden Prozesse und die wesentlichen Fallgruppen.

Naundorf, Dr. Christian: Zum Stand der Auseinandersetzung mit Clerical Medical. Anlegerschutzbrief (ASB) 3/2011, S. 27 - 30. → vgl. auch Clerical Medical – Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Anleger.

 

Nachtrag (Stand Oktober 2015): Es kam, wie 2011 vorhergesagt, wenngleich naturgemäß nur „erhofft“ vorhergesagt, S. 28 r. Sp.: Die Schadenersatzansprüche der Versicherungsnehmer gingen nach den üblichen Nackenschlägen der Anfangszeit serienmäßig durch und sind inzwischen bei allen Versicherungssenaten der deutschen Oberlandesgerichte anerkanntes Allgemeingut. Neuklagen auf Schadenersatz sind jetzt freilich i.d.R. nicht mehr möglich, vgl. S. 29 r. Sp.

Wenn Sie jedoch

  • Kummer mit der Ablaufleistung (bei Einmal-Auszahlungen) haben, sei es wegen des mickrigen Gesamtergebnisses, sei es wegen eines Einbehaltes (Abzuges),
  • eine Mitteilung erhalten, dass (bei fortlaufenden Auszahlungen) diese leider, leider eingestellt werden müssen (mussten), weil „Ihre Anteile aufgebraucht“ seien,
  • den Eindruck haben, dass (bei fortlaufenden Einzahlungen) der Vertrag weniger wert ist oder wird als die Summe Ihrer Einzahlungen,

so kann ich möglicherweise sehr wohl noch etwas Lohnendes für Sie tun. Ebenfalls ist noch nicht alles verloren, wenn Sie erst jetzt das Problem der Kreditfinanzierung entdecken sollten, denn u. U. kann dieses auch im Verhältnis zur Bank gelöst oder gemildert werden statt im Verhältnis zum Versicherer.

Es zeichnet sich weiterhin ab, dass andere Anbieter nun mit ähnlichen Problemen aufkippen, ob sie nun „Standard Life“, „Canada Life“ oder „Royal London“ heißen – bzw. früher einmal so hießen! Die Umbenenneritis ist immer ein Warnzeichen für den Anleger, dass sich der Anbieter von einem schlechten Image zu lösen müssen glaubt. Und meist hat er sehr gute Gründe dafür – eine Marke muss schon sehr verbrannt sein, bevor man den Riesen-Aufwand auf sich nimmt, -zigtausende von Verträgen umzustellen.

Gern berate ich Sie zu diesen wie allen weiteren Versicherungs-Themen.