Was qualifiziert Dr. Naundorf für das Wirtschaftsstrafrecht?
Nun - wer könnte Sie kompetenter vertreten als jemand, der
- bei der Staatsanwaltschaft Berlin gearbeitet hat und daher weiß, wie diese Behörde funktioniert und wie die Strafrichter, denen sie ihre Fälle zuspielt, ticken
- schon als Referendar der Staatsanwaltschaft Bonn hauptsächlich mit "White collar crimes" befasst war, vom Korruptionsverdacht bis zum gewerbsmäßig unerlaubten Waffenhandel
- jahrelang Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH war und daher auch Ihre Sprache als Teilnehmer des Wirtschaftslebens spricht, selbstverständlich Bilanzen lesen kann - und auch schon eine Insolvenz samt ihrer strafrechtlichen Folgewirkungen, aber letztlich unbeschadet, mitdurchlebt und mitdurchlitten hat
- in allen Jahren seither den Gang der Entwicklung im Strafprozess intensiv verfolgt hat:
- die Konturierung der Untreue durch das BVerfG - eines der Ausgangsverfahren, Landowsky (Berliner Bankenskandal), auch aus Zuhörersicht in Moabit kennend,
- den "Deal" und die reichhaltige bundesverfassungs- und bundesgerichtliche Rechtsprechung zu ihm,
- die strafbefreiende Selbstanzeige und die Abschaffung der "Teil-Selbstanzeige",
- überhaupt die teils erweiterten und teils beschränkten Tatbestände an den Rändern des Wirtschafts- einschließlich des Steuerstrafrechtes.
Denn noch wichtiger als die hehre Dogmatik ist es, die praktischen Abläufe zu kennen.
All das hilft Ihnen als Geschädigtem genauso wie als Beschuldigtem.
Auch die sog. Rückgewinnungshilfe hat uns bei Schirp Neusel & Partner und zuvor mich selbst als Staatsanwalt durchaus beschäftigt - Sie wollen ja nicht, dass der Täter möglichst hart bestraft wird, oder? Sie wollen Ihr Geld zurück ... alles andere bringt Sie auch nicht weiter.
Ob als Beschuldigter oder als Geschädigter - hier werden Sie vom Profi vertreten.