Die Verzinsung von Gerichtskosten
von Dr. Christian Naundorf
Ein bekanntes Ärgernis: Die Justiz will Vorschuss von Ihnen, bevor sie den ersten Handschlag tut – jedenfalls im Zivilprozess. Selbst wenn Sie am Ende voll gewinnen: Den Liquiditätsschaden während einer jahrelangen Prozessdauer ersetzt Ihnen keiner, obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch an sich ja durchaus eine Verzinsungspflicht vorsieht, wenn jemand mit seiner Leistung im Verzug ist. Nachdem ein Uni-Jurist einen zehnseitigen Artikel darüber veröffentlichte, mit welchen raffinierten Anträgen im Prozess dem (vielleicht) beizukommen wäre, fragt Dr. Naundorf, warum nicht einfach die Pflicht zur Verzinsung von Gerichtskosten ab ihrer Einzahlung in die Zivilprozessordnung geschrieben wird (das wäre nur eine ganz kleine Textänderung), statt derartige Klimmzüge zu veranstalten. Das würde zudem die Neigung der Anbieterseite, in Wirtschaftssachen Prozessverschleppung zu betreiben, beträchtlich dämpfen. Die kostet dann nämlich echtes Geld, statt wie bisher nur die Nerven des Anlegers bzw. des Versicherten.