Der verfristete Tatbestandsberichtigungsantrag
von Dr. Christian Naundorf
Eine prozessrechtliche Finesse: Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen diejenigen Richter über einen sog. Tatbestandsberichtigungsantrag entscheiden, die auch an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, und sie müssen dafür sogar zwingend eine mündliche Verhandlung abhalten. Dr. Naundorf zeigt auf, dass beides nicht der Fall ist, wenn der Antrag bereits als unzulässig zurückzuweisen ist.
Anmerkung: Kurz nach Erscheinen des Beitrages ist mit einer kleinen ZPO-Änderung die obligatorische mündliche Verhandlung abgeschafft worden. Das Erfordernis der Richteridentität besteht allerdings noch immer.
Naundorf, Dr. Christian: Der verfristete Tatbestandsberichtigungsantrag. Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 2004, S. 1273f.