Ein Verfahren - viele Mandanten.
von Dr. Christian Naundorf
Wer ist der Mandant, wenn viele Leute mit dem gleichen Problem zum Anwalt gehen? Eben diese Leute? Sollte man meinen. Nicht jedoch einige Rechtschutzversicherer, und nicht einmal der für das Vergütungsrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofes, die da seltsamerweise meinen, in diesen Fällen hätte der Anwalt die "Gesamtgruppe" der Geschädigten als "Gesamtmandanten" - und bekäme daher die Vergütung für sein Tun auch nur einmal, und nicht für jeden Betroffenen einzeln.
Dr. Naundorf wollt's nicht glauben - und immerhin die Mehrheit der befassten Gerichte gab ihm recht, wenn auch nicht alle. In diesem Artikel berichtet er über die Verfahrensserie, die er als Annex zu drei seit 2006 anhängigen Klagen mit jeweils "ziemlich vielen Klägern auf einmal" geführt hat: zahlt jeder Mandant entsprechend der Höhe des für ihn verfolgten Anspruches, oder einen Bruchteil - eine "Quote" - einer Einheitsvergütung? Ist das ein Einheitsauftrag, oder sind das so viele Aufträge, wie es Anspruchsinhaber und Mandanten sind?
Ergänzung: Grundsätzlich hat ein Mandant Anspruch auf individuelle Beratung und Vertretung. Kehrseite ist freilich, dass sie/er auch "individuell" die Anwaltsvergütung schuldet, bzw. von einer etwaigen Rechtschutzversicherung ersetzt bekommen muss, und nicht bloß den Bruchteil einer Einheitsvergütung der Gruppe aller, die ein Problem mit der selben Finanzanlage haben. Außer es wäre eben tatsächlich so, dass die Betroffenen zuvor eine Gruppe bilden, die dann erst den Anwalt gemeinsam beauftragt; die dann aber auch nur einheitlich obsiegen, unterliegen oder sich vergleichen kann. Gehen aber alle einzeln zum Anwalt, zahlen auch alle einzeln - und behalten dafür auch das Sagen.