Neuwertspitze und „warmer Abriss“.

von Dr. Christian Naundorf

Unerwartete Folgen kann es haben, wenn ein Versicherungsschein sich nicht strikt an der Realität orientiert. Hier hatte z. B. das abgebrannte Wohnhaus fast 40 % mehr Fläche, als in der Police der Wohngebäudeversicherung angegeben war. Pech für den Eigentümer! Denn anders als das Oberlandesgericht sah der Bundesgerichtshof die abstrakte Gefahr eines „warmen Abrisses“ als zu groß an, wenn ihm in solcher Lage auch die Neuwertspitze ausgezahlt würde – obwohl im konkreten Fall nichts, aber auch gar nichts auf „faules Spiel“ hindeutete.

Dr. Naundorf weist anlässlich dieses Pannenfalles nachdrücklich auf die Wichtigkeit hin, Vertragsinhalte in regelmäßigen Abständen auf Stimmigkeit und Aktualität zu prüfen. Was selbstverständlich für eine Vielzahl von Rechtsgebieten ebenso gilt; bei Versicherungen aber besonders gern und leicht einmal vergessen wird.

Naundorf, Dr. Christian: Entschieden gegen „Warmen Abriss“.
Besprechung von BGH, Urt. v. 20.04.2016 – IV ZR 415/14. Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) aktuell 6/2016, S. 48