Haftungsfallen beim elektronischen Rechtsverkehr
von Dr. Christian Naundorf
Die elektronische Akte kommt. Aber wann und wie? Nachdem etliche Rechtspolitiker der Anwaltschaft Zögerlichkeit vorwarfen und laut über eine Zwangseinführung nachdachten, zeigt Dr. Naundorf auf, dass es wohl nicht sein kann, dass jedes einzelne Gericht im Land seine eigene IT-Lösung bastelt und der bundesweit tätige Anwalt sich in (mindestens) 80 Insellösungen einarbeiten und die entsprechend "vielseitige" Hard- und Software vorhalten - und fehlerfrei bedienen können - muss.
Anmerkung: Die Publikation hat Eingang in die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zum Gesetzesentwurf über den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland gefunden (DAV-Drs. 64/2012, S. 6). Es ist Konsens geworden und im zwischenzeitlich auch verabschiedeten Gesetz festgehalten, dass die einzuhaltenden Standards und Verfahren bundeseinheitlich und die Gerichtszweige übergreifend festzulegen sind.