Vergeblich, aber nicht umsonst.

von Dr. Christian Naundorf

Am 18. Okt. 2016 fragte das Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 196/16 (A) - den Europäischen Gerichtshof, ob ein Urlaubsabgeltungsanspruch vererblich sei. "Tote nehmen keinen Urlaub", sagt man in Deutschland, so dass es nach nationalem Recht auch nichts zu vererben gibt. Vielleicht aber ist das - so überlegten die Erfurter Richter - europarechtswidrig?

Völlig unnötig, sagten eine Professorin und ein Rechtsanwalt in der NJW (2017, S. 1149 - 1152) - klar wie Kloßbrühe, was da rauskommt, die Vorlage hätte man sich sparen können - aber wenigstens kosten unnötige Vorlagen die Verfahrensparteien ja kein Geld.

Wie bitte? Auf den Gedanken kann wohl auch nur kommen, wer's noch nie gemacht hat ... Dr. Naundorf zeigt die einschlägigen Gebührentatbestände auf.

 

Naundorf, Dr. Christian: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 20/2017, S. 10 (Leserforum).

 

Nachtrag: In der Sache selbst behielten die beiden Autoren allerdings recht. Mit Urteil vom 6. Nov. 2018 entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes die ihm vom Bundesarbeitsgericht vorgelegten Fragen exakt so wie vorhergesagt.