Epilog
„Denn wer viel hat, hat auch die Macht, und wer die Macht hat, hat das Recht, und wer das Recht hat, beugt es auch ...“
(Carl Orff, „Die Kluge“, 1. Szene, Uraufführung 1943)
„Wer das Geld hat, hat die Macht, und wer die Macht hat, hat das Recht!“
(Ton Steine Scherben, „Der Kampf geht weiter“, 1971)
Weder Orff noch Rio Reiser müssen recht haben. Trotzdem: es wäre naiv zu meinen, dass Rechtssetzung und Rechtsfindung „akademisch“ oder „klinisch rein“ oder „im luftleeren Raum“ stattfinden. Schon die Begriffsbildung des Rechtes ist nie neutral, sie kann es nicht sein. Das ist die Macht des Wortes – gewiss weit besser als die Macht der Physis, die nackte Gewalt – aber Machtausübung gleichwohl.
Was will uns Graf von Schwerin also heute noch sagen?
Eigentlich gar nicht so viel, außer: manches ist schwieriger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Sie spielen nicht auf einem „level playing field“, wenn Sie sich mit einem großen Akteur des Wirtschaftslebens herumärgern, auch nicht in einem „Rechtsstaat“. Das spricht – selbstverständlich – nicht gegen die Idee des Rechtsstaates. Im Gegenteil: es muss jedem Bürger ein Anliegen sein, dass diese Idee auch „in kleiner Münze“ verwirklicht wird, in der täglichen Praxis, im klein-klein selbst einer, für sich betrachtet, nichtig scheinenden Auseinandersetzung. Wenn Sie in eine solche gehen, müssen Sie tief Luft holen – Sie müssen Entschlossenheit und Durchhaltewillen aufbauen – Sie müssen bereit sein, den Kampf in „Unterzahl“ aufzunehmen. Denn das tun Sie (s. o.), wenn Sie ein leistungsunwilliges Unternehmen mit rechtlich-rechtsstaatlichen Mitteln zu einer Leistung zwingen wollen. Eine gute Prognose haben Sie dafür nur, wenn Sie die Unterzahl kompensieren können – und das können Sie nach Lage der Dinge nur, indem Sie sich weit überdurchschnittlichen Beistandes bedienen. Richter bestechen ist keine Option (ein Glück!), Richter „sanft“ korrumpieren können Sie nicht, da waren die anderen immer schon „vor Ihnen da“ (s. o.), also brauchen Sie schlicht und einfach den besseren Anwalt.
Und wenn der dann nicht einmal mehr Geld dafür will als der Durchschnitt oder der etwas-unter-mittelprächtige ... (vgl. Kosten/Zivilverfahren) – brauchen Sie eigentlich nicht mehr lange nachdenken. Oder?
Aber auch wenn Sie mich nicht mandatieren - vielleicht sind Sie ja nur zum Zeitvertreib auf diese Seite gestoßen: halten Sie die Augen auf, bleiben Sie wach und hinterfragen Sie Begriffe wie Begründungen. Warum heißt etwas so – welche Kehrseite hat das – wessen Interesse wird zurückgesetzt, wenn ein anderes Interesse gestärkt wird – wem nützt das, wem schadet das, was heißt das. Ohne Bürger, die sich nicht mit Phrasen abspeisen lassen, können Demokratie und Rechtsstaat nicht existieren.
Bleiben Sie Bürger!
Denn Recht und Macht sind keine klar von einander geschiedenen Begriffe. Recht begrenzt zwar Macht. Und das ist auch gut so.
Macht zu haben bedeutet aber auch, die Macht zu haben, das Recht zu ändern.
Und zwar einschließlich der Spielregeln, wie Recht gefunden und durchgesetzt wird.