Wirecard und BAFin - Die Aufsichtsverhinderungsbehörde
von Dr. Christian Naundorf (RACN)
Muss man rechtskräftige Urteile befolgen?
Na was für eine dumme Frage. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat, und Teil der Definition des Rechtsstaates ist, dass über im Einzelfall streitige Pflichten unabhängige Gerichte letztverbindlich entscheiden – im Verhältnis der Bürger untereinander nicht anders als im Verhältnis zwischen Bürger und Behörde. Dass staatliche Organe, dass Behörden oder öffentlich Bedienstete unkontrolliert machen können, was sie wollen, dass sie nicht verbindlich aufs Recht verpflichtet werden können, dass keine wirksame Durchsetzungsmaßnahme gegen Eigenmächtigkeit oder Willkür gegeben ist, ist gerade typisches Kennzeichen eines Unrechtsstaates oder eines Failed State.
Um so erstaunter war RACN, als ein hochrangiger Behördenvertreter schon im Jahre 2013 nicht etwa heimlich, sondern vor hunderten von Zuhörern verkündete, sein Amt sehe sich nicht in der Lage, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu befolgen, weil dieses nämlich falsch sei.
Komischerweise führte das nicht zu einem Aufschrei oder Proteststurm, sondern zu einer höflichen Rückfrage, und dann: Übergang zur Tagesordnung.
Überhaupt nicht erstaunt war RACN daher, als im Jahre 2020 eine breite Öffentlichkeit entdeckte und der politische Raum massiv bewegt wurde davon, dass es mit der Aufsichtsleistung dieser Behörde – es handelt sich natürlich um die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht "BAFin" - nicht weit her ist. Wie soll eine Behörde das Recht durchsetzen, deren Leitung sich nicht dem Recht verpflichtet sieht? Das kann ja gar nicht funktionieren:
Naundorf, Dr. Christian: BAFinV - Die Anstalt für Aufsichtsverhinderung. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Editorial von Heft 15/2020 (d. i. Umschlagseite III).
Es ist dies auch nicht etwa ein einmaliger Ausrutscher. In der Verfahrensserie, die hier und hier näher beschrieben ist, versuchten die Geschädigten natürlich, diese – auch für Versicherungen zuständige – Aufsichtsbehörde für die systematische Übeltat zu interessieren, die da begangen wurde. (Und wir reden nicht von "Peanuts", die den deutschen Versicherungsnehmern da vorenthalten wurden - der Konzern legte schließlich eine hohe dreistellige Millionensumme für Nachzahlungen in Deutschland zurück.)
Was passierte?
Erst wurden die Versicherungsnehmer jahrelang zwischen London und Bonn hin und her geschickt – schließlich ging es um Vorgänge in Deutschland (so London) bzw. ging es um einen Versicherer aus England (so Bonn). Es war also niemand zuständig, bis niemand geringeres als das Europäische Parlament mit der Faust auf den Tisch hieb, dass das ja wohl nicht sein könne – dass für grenzüberschreitende Vorgänge im gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum „niemand zuständig“ sei!
Was passierte dann?
Jetzt wurde beherzt durchgegriffen! - Kleiner Scherz ...
Eine Schreibkraft in Bonn schickte dem Versicherer die Kundenbeschwerden, dieser schrieb zurück, dass das alles seine Richtigkeit habe, und die Schreibkraft leitete diese Stellungnahme den Beschwerdeführern mit dem Bemerken zu, dass damit ja alles erklärt und die Sache also erledigt sei. Ohne jede eigene Bewertung oder Durchdringung des Sachverhaltes ... man stelle sich vor, eine halbe Milliarde Euro deutschen Versicherungsnehmern vorenthaltenen Geldes auf Sachbearbeiterebene durchgewunken. - Sollte in die Rückstellungs-Berechnung eingestellt worden sein, dass ohnehin maximal ein Viertel der Betroffenen sich juristisch wehren würde, sind das übrigens schon mindestens 2 Milliarden Euro (2.000.000.000 €).
Tolle Aufsicht!
Es bestätigt sich das alte Aperçu von Dr. Wolfgang Schirp, dass jeder Käufer eines Margarinebechers in Deutschland besser geschützt ist, leichter durchsetzbare Verbraucherrechte hat, wenn man ihn betuppen will, als derjenige, der Finanzprodukte anfasst. Offenbar hat die Finanzwirtschaft einfach die bessere Lobby verglichen mit den Margarinebecherproduzenten. Aber ist ja auch logisch: wer mit dem Geld anderer Leute hantieren kann, der hat eben auch welches im Zugriff. Seltsam dabei ist nur, dass der Sozialneid der Richterschaft sich ganz überwiegend gegen den Verbraucher/Anleger richtet – der hat ja offenbar Geld und ist daher nicht schutzbedürftig –, nicht gegen die Yogis, die es zu hellen Haufen zusammenführen und in die eigenen Taschen umlenken. Obwohl die doch offensichtlich viel mehr haben als die ersteren, richtet sich der Sozialneid, der vorwurfsvolle Blick: "Sie hatten doch nur die Dollarzeichen in den Augen!!", so gut wie nie auf die. Seltsam!
Wer dagegen angehen will, braucht einfach den besseren Anwalt.
Nachtrag: Als allerdings einige Zeit später ruchbar wurde, dass es vorwiegend BAFin-Mitarbeiter gewesen waren, die auf Kursveränderungen der Wirecard-Aktie gewettet hatten, kurz bevor der Schwindel aufflog, da traf das sogar RACN überraschend. Bis dahin hatte er angenommen, dass lediglich eine schläfrige "Behördenkultur" (oder: Unkultur) des Übels Wurzel war - dass die Drei Affen einfach nur faul waren - nichts hören, nichts sehen, nichts sagen - Vorgänge mit möglichst wenig Arbeit vom Tisch - Trägheit halt, die zwar nicht schön, aber menschlich noch irgendwie nachvollziehbar ist. Dass die Aufsicht aber in diesem Ausmaß korrumpiert ist, dass wir in diesem Land derart den Bock zum Gärtner gemacht haben, hätte er sich noch nicht einmal im Alptraum vorstellen können. Insofern erscheinen Forderungen, Insider-Handel und vorsätzliche Kursmanipulation straffrei zu stellen, in einem neuen, düsteren Licht als zuvor. Denn die von RACN im Jahre 2017 noch aus ganz abstrakten Überlegungen heraus ablehnend kommentierten Stimmen kommen genau aus dieser Ecke der Wirtschaftswelt.