Sprache in Gesetzen (Redaktionsversehen in § 623 BGB)

von Dr. Christian Naundorf 

Manchmal schlampt der Gesetzgeber nicht nur inhaltlich, sondern bereits sprachlich: "Die Beendigung bedürfen der Schriftform." Dieser missratene Paragraph ist bis heute nicht geändert worden, bzw. noch schlimmer: Er ist geändert worden, aber nicht in diesem Punkt!

Naundorf, Dr. Christian: Sprache in Gesetzen (Redaktionsversehen in § 623 BGB). Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 20/2005, S. XVIf.