Entgeltanspruch des Verbindungsnetzbetreibers

von Dr. Christian Naundorf 

Mit wem schließen Sie eigentlich einen Vertrag, wenn Sie eine Hotline anrufen? Mit dem Hotlinebetreiber? Genau. Dr. Naundorf teilt diese Auffassung, nicht aber die Netzbetreiber, die da meinen, jeder Telefonkunde würde einen Vertrag mit ihnen abschließen wollen, sobald er eine hoch gebührenpflichtige Nummer wählt.

Anmerkung: Diese von Dr. Naundorf in seiner Zeit als Amtsrichter vertretene Auffassung ist vom Bundesgerichtshof - in einem anderen Fall, aber mit dem identischen Problem - später ausdrücklich bestätigt worden, s. Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2005, 3636.

Naundorf, Dr. Christian: Entgeltanspruch des Verbindungsnetzbetreibers. AG Charlottenburg, Urteil vom 19.04.2004 (231 C 710/03). MultiMedia und Recht (MMR) 2004, S. 705.